Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen zu
monatlich 131 Euro Entlastungsleistung
Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen zu
jährlich bis zu 3.539 Euro Verhinderungspflege
Egal, ob Sie ambulante Pflege nutzen, kurzzeitig Unterstützung durch Krankheit brauchen oder pflegende Angehörige sind – die Pflegekasse sowie die Krankenkasse unterstützt Sie dabei Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.