Enlastung für pflegende Angehörige und private Pflegekräfte

Unterstützung durch Verhinderungspflege

Viele Menschen werden in ihrem vertrauten Zuhause gepflegt – entweder durch Angehörige oder private Pflegekräfte. Damit die Pflegenden auch Zeiten der Entlastung nutzen können – ohne, dass die oder der Pflegebedürftige vernachlässigt wird – gibt es zusätzliche finanzielle Hilfe durch die Pflegekasse: die Verhinderungspflege.

Privatleistungen

Für bestimmte Zeit

Verhinderungspflege

Für den Fall, dass pflegende Angehörige oder privat pflegende Pflegekräfte einmal eine Vertretung für Stunden, Tage oder sogar Wochen brauchen, sei es im Fall eines

  • Termins,
  • Erholungsurlaubs
  • oder Erkrankung,

dann können Pflegebedürftige zusätzlich 1.612 Euro pro Jahr Verhinderungspflege beziehen. Auch wenn bereits ein Pflegedienst in Anspruch genommen wird, steht den Betroffenen diese zusätzliche finanzielle Unterstützung gesetzlich zu.

Dieses Gesetz der Verhinderungspflege möchte die Pflegenden entlasten damit weiterhin gewährleistet ist, dass Angehörige oder Pflegende ihren persönlichen Bedürfnissen nachgehen können, trotz verantwortungsvoller Aufgabe als Pflegeperson. Verhinderungspflege kann über das Jahr verteilt genutzt werden, solange es weniger als acht Stunden täglich sind. Diese zusätzliche finanzielle Unterstützung ist nicht in das Folgejahr übertragbar.

Ihr Anspruch

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

  • Die zu pflegende Person hat eine Einstufung von Pflegegrad 2 bis 5
  • Es muss eine bereits bestehende Pflegeperson mindestens 6 Monate gepflegt haben und der Pflegekasse bekannt sein
  • Verhinderungspflege ist jederzeit, auch ohne vorherigen Antrag möglich (Kostenerstattungsanspruch bei Vorkasse)
  • Soll die Rechnung direkt an die Pflegekasse gehen, dann ist ein vorheriger Kostenübernahmeantrag notwendig. Für die Beantragung bei der Pflegekasse ist der Pflegedienst gern behilflich

Auch wenn die Verhinderungspflege genutzt wird, bezieht die pflegende Person trotzdem die gewohnt vollen Leistungen.

Verhinderungspflege

Beratung

Vielseitige Besipiele für Ihren Anspruch

Verhinderungspflege in der Praxis

 Soziale Kontakte, Unternehmungen, Freizeit
Der pflegende Ehepartner möchte sich mit Freunden zum Theater verabreden. Die pflegende Person fordert den Pflegedienst stundenweise an und braucht sich während ihrer Abwesenheit nicht zu sorgen. Hier kann für die Zeit des Ausfalls die Verhinderungspflege über einen Pflegedienst genutzt werden.

Erholungsurlaub, Reisen, Erkrankung
Ein pflegender Angehöriger möchte ein paar Tage zur Erholung in Urlaub fahren. Die notwendigen Einsätze werden im Rahmen der Verhinderungspflege mit dem Pflegedienst vereinbart und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Oder die pflegende Person erkrankt selber. So kann sie beruhigt eine erholsame Auszeit nutzen, anfallende Kosten der Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro pro Jahr.

Arbeit, Verpflichtungen
Die pflegende Tochter muss einen bestimmten Zeitraum beruflich etwas mehr arbeiten, da ihr Arbeitgeber im Moment ihre Arbeitskraft benötigt. In dieser Zeit kann sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen um beruhigt ihre Arbeit erledigen.